Schiessausbildung für Berufswaffenträger

Verteidigungsschießen gemäß §22 AWaffV

Die Teilnahmeberechtigten werden unter Aufsicht und Anleitung eines erfahrenen Schießausbilders

mit den Elementen des Verteidigungsschießens theoretisch und praktisch unterwiesen. Zu Beginn des praktischen Teils werden zunächst einmal die sicherheitsrelevanten Fähigkeiten des Schützen überprüft, bevor es anschließend direkt zum einfachen, statischen Schießen geht. Es ist selbstverständlich, dass nur derjenige, der in Ruhesituationen absolut vertraut und sicher im Umgang mit seiner Handfeuerwaffe ist, auch bei Stress und unter anderen widrigen Umständen in der Lage ist, Gefahrensituationen zu beherrschen und die Oberhand zu erlangen oder zu behalten. Bei den dynamischen Schießübungen werden die Anforderungen schrittweise erhöht. Wie verhält man sich richtig bei eingeschränktem Schussbereich oder unklarer Gefahrensituation? Was darf ich und was

muss ich vermeiden? Meist gerät der Berufswaffenträger in der Öffentlichkeit oft unerwartet in Gefahrensituationen. Die richtigen Reaktionen und Verhaltensweisen darauf werden in diesen Lehrgängen vermittelt und mit der Waffe geübt. 

 Teilnahmevoraussetzung: 

  • alle Beamten, Soldaten die zur Erfüllung ihres Dienstes mit Schusswaffen ausgerüstet sind
  • Sonstige Inhaber des Waffenscheins (gefährdete Personen)
  • Inhaber einer Ausnahmegenehmigung durch die Waffenbehörde gem. §23 Absatz 2
  • Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen, soweit diese zur Erfüllung ihrer Arbeit mit Schusswaffen ausgerüstet sind

 Inhalte:

  • Sicherheitsregeln für den  sicheren Umgang mit Schusswaffen 
  • Vorschriften / Gesetze 
  • praxisnahe Lagen bei einer möglichen Schußabgabe
  • Balistik